TERMS OF USE

Terms and Conditions – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 GELTUNG / ALLGEMEINES

(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle von René van Bakel Photography, im weiteren Verlauf auch Auftragnehmer genannt, durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

(2) Der Auftragnehmer kann die Fotografien selbst oder durch Dritte durchführen lassen.

(3) “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia Positive, Negative usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Auftragnehmer gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.

(4) Der Auftragnehmer ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung frei. Das Urteil des Fotografen bezüglich der Orte/Posen und der Anzahl der aufgenommenen Bilder gilt als richtig. Aufgrund der Launen des Wetters und der Bereitschaft der Motive und der Tatsache, dass es sich um eine „Live“-Veranstaltung handelt, ist es in solche Fälle nicht immer möglich, alle angeforderten Bilder aufzunehmen. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

(5) Bei einer Buchung im Rahmen einer kirchlichen Trauung oder an bestimmten Veranstaltungsorten sind die Bewegungsfreiheiten des Fotografen teilweise durch den/die zuständigen Beamten eingeschränkt. Der Bereich, von dem aus der Fotograf die Zeremonie/Veranstaltung abdecken kann, ist möglicherweise nicht die Wahl des Fotografen, und der Fotograf kann in diesem Fall keine Verantwortung für eine behinderte Sicht übernehmen.

(6) Bilder
Alle Bildgrößen sind nominal. Der/die Fotograf(en) sorgen für eine ansprechende Farbbalance, können jedoch aufgrund einer anomalen Reflexion, die durch eine Kombination bestimmter Farbstoffe und Materialien, insbesondere Kunstfasern, verursacht wird, keine exakte Farbabstimmung garantieren. Manchmal ist es unmöglich, die exakte Farbe, wie sie das menschliche Auge sieht, auf Film oder digital festzuhalten.

(7) Retusche
Alle Bilder werden hinsichtlich Belichtung, Helligkeit, Kontrast, Schärfe usw. angepasst. Das Urteil des Fotografen bezüglich dieser Korrekturen und der Anzahl der dem Kunden zur Vorschau vorgelegten Bilder gilt als korrekt. Retusche, digitale Bearbeitung und künstlerische Veredelung stehen dem Kunden optional gegen Aufpreis zur Verfügung.

(8) Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen und haftet dafür anstelle des Auftragnehmers.

(9) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich.

(10) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Erteilung des angebotenen Auftrages zustande. Schriftlichen Erteilung per Email wird auch akzeptiert und ist rechtsgültig.

(11) Die vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen sind vom Auftraggebern zu überprüfen und schriftlich oder durch Zahlung der Honorarvorkasse zu bestätigen.

2 NUTZUNGS- UND URHEBERRECHT

(1) Der Fotograf besitzt das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrags angefertigten Fotos. Urheberrechte sind nach dem Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.

(2) Der Auftragnehmer überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterverarbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung durch den Auftragnehmer. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.

(3) Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. (4) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über.

(5) Erteilt der Fotograf die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so muss er bei jedwede Veröffentlichung, als Urheber des Lichtbildes genannt werden ( © Foto: renevanbakel.photo). Die Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

(5.1) Bei unterlassenem Bildquellennachweis ist René van Bakel berechtigt, einen Aufschlag von 100% auf das entsprechende Bildhonorar zu berechnen. Dies gilt auch für anderen für Auftragnehmer tätige Fotografen, wenn nur der Fotograf aber nicht der Auftragnehmer genannt wird. In Falle, dass keine Bildhonorar festgestellt wurde, beträgt die Mindestentschädigung 1.500,00 EUR pro Bild. Gleiches gilt bei Veröffentlichung von anderes Material wie z. B. Video(s), Texte und dergleichen.

(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Die Mindestanzahl wird durch die Bestätigung des Angebots bestimmt.

(7) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte müssen schriftlich vereinbart werden.

Es ist dem Fotograf erlaubt, sämtliches Bildmaterial für eigene Werbezwecke zu verwenden. Zum Beispiel in Werbung, Broschüren, Zeitschriftenartikeln, Websites, sozialen/digitalen Medien, Musteralben usw. (die Liste ist unendlich) Solange der Auftraggeber damit nicht geschadet wird.

3 VERGÜTUNG

(1) Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschalpakete exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (20%) sowie zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet.

(2) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Auftragnehmers und sind keine Rechte verliehen.

(3) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfe(n) nicht zu vertreten hat/haben, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Auftragnehmers, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Auftragnehmer auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Auftragnehmer kein Schaden entstanden ist.

(4) Buchungsgebühr / Anzahlung: Eine nicht erstattungsfähige Buchungsgebühr von 30 % sowie die vollständige Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie sie auf der Website des Fotografen veröffentlicht sind, sichert die Zeit und Dienstleistungen des Fotografen für die Hochzeit/Veranstaltung und ist nicht erstattungsfähig oder übertragbar im Falle einer Stornierung. Es handelt sich hier um den vereinbarten Schadensausgleich, der dem Fotografen durch die Stornierung entsteht. Diese Buchungsgebühr wird bei der Berechnung des fälligen Restbetrags von den Kosten des vom Kunden gewählten Pakets abgezogen. Eine zweite Zahlung von 30 % ist einen Monat vor der Hochzeit/Veranstaltung fällig. Der Restbetrag ist nach der Veranstaltung, aber vor der Lieferung von Bildmaterial oder Alben fällig.

(5) Der Auftraggeber kann diesen Vertrag jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den/die Fotografen kündigen, verliert dabei jedoch alle gezahlten Gelder. Bei einer Stornierung weniger als 12 Wochen vor der Hochzeit/Veranstaltung/Fotoshooting wird die gesamte Zahlung fällig. Alle Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.

HINWEIS: Bei Hochzeiten,/Veranstaltungen,/Fotoshootings, die auf ein späteres Datum verschoben werden können, behält der Auftraggeber die Gebühr aber nur, solange das neue Datum verfügbar ist, der Fotograf das neue Datum und die neue Uhrzeit neu festlegen kann und das neue Datum innerhalb von 5 Monaten nach dem ursprünglichen Hochzeits/Veranstaltungsdatum liegt. Anderenfalls fällt die Gebühr zur Gänze am Auftragnehmer.

4 HAFTUNG / GEFAHRÜBERGANG

(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Weisungen an Kunden, deren Gäste oder Mitarbeiter während eines Fotoshootings erfolgen auf eigene Gefahr. Der Fotograf kann nicht für persönliche Unfälle während eines Fotoshootings verantwortlich gemacht werden.

(2) Höhere Gewalt – Die ordnungsgemäße Erfüllung dieses Vertrags kann von beiden Parteien aus Gründen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, geändert oder storniert werden. Obwohl die gesamte Ausrüstung regelmäßig überprüft wird und angemessene Schritte unternommen werden, um sicherzustellen, dass Ersatzausrüstung verfügbar ist, übernimmt der Fotograf keine Verantwortung für Fotos, die aufgrund eines technischen Versagens nicht erstellt werden.

(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

(4) Verhinderte Teilnahme – In dem unwahrscheinlichen Fall, dass der beauftragte Fotograf aufgrund unvorhergesehener Umstände nicht an Ihrer Hochzeit/Veranstaltung teilnehmen kann, behalten wir uns das Recht vor, einen anderen Fotografen zu ernennen, der in unserem Namen an Ihrer Hochzeit/Veranstaltung teilnimmt, um die Hochzeits-/Veranstaltungsfotografie nach bestem Wissen und Fähigkeit, Gewissenhaft durchzuführen.

(5) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Auftragnehmer, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.

(6) Haftungsbeschränkung – Im unwahrscheinlichen Fall eines totalen fotografischen Ausfalls oder einer Kündigung dieses Vertrages durch eine der Parteien oder unter anderen Umständen ist die Haftung einer Partei gegenüber der anderen auf den Gesamtwert des Vertrages beschränkt. Keine der Parteien haftet für indirekte oder Folgeschäden.

(7) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(8) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Bilder beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

5 DATENSCHUTZ

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.

6 LIEFERUNG

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass die Bilddaten den Kunden mittels Download via Website/Elektronischer Download-Link (Wetransfer, Dropbox oder ähnlich), auf CD, DVD, USB-Datenträger, mobile Festplatten, ftp-Push oder jegliche andere Form der Übermittlung zur Verfügung gestellt, bzw. übermittelt wird.

 

SCHLUSSBESTIMMUNGEN / SALVATORISCHE KLAUSEL

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Österreich.

(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Geltendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
8.1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den beiden Kooperationspartnern gilt österreichisches Recht als vereinbart.

8.2. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Handelsgericht Wien bzw. im bezirksgerichtlichen Verfahren das BG für Handelssachen Wien.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung, gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.